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Inspektion

Wir verbauen nur Ersatzteile in
Orginal-Qualität und
Erstausrüster-Qualität!!!
Inspektion nach Herstellervorgabe!
Herstellergarantie bleibt in vollem Umfang erhalten!
Die
regelmäßige Inspektion von Fahrzeugen ist ein entscheidender
Aspekt der Fahrzeugwartung, der nicht nur die Sicherheit und
Zuverlässigkeit des Fahrzeugs gewährleistet, sondern auch die
Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung beeinflusst. In
diesem Bericht werden die verschiedenen Arten von Inspektionen, die
Bedeutung der Herstellervorgaben sowie die Auswirkungen auf die
Garantie und Gewährleistung erläutert.
1. Arten der Inspektion
Es
wird grundsätzlich zwischen kleinen und großen Inspektionen
unterschieden. Die kleine Inspektion umfasst in der Regel grundlegende
Wartungsarbeiten wie den Ölwechsel, die Überprüfung des
Innenraumfilters, des Motors, des Abgassystems sowie der Elektrik und
der Reifen. Diese Inspektion sollte regelmäßig
durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs
sicherzustellen.
Die
große Inspektion hingegen ist deutlich umfangreicher und wird in
der Regel alle zwei Jahre oder nach 15.000 bis 30.000 Kilometern
fällig. Hierbei werden neben den bereits genannten Komponenten
auch der Luftfilter, Kraftstofffilter, Zündkerzen und die
Bremsflüssigkeit erneuert. Diese umfassende Wartung ist wichtig,
um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und die Lebensdauer
des Fahrzeugs zu verlängern.
2. Herstellervorgaben
Die
Durchführung der Inspektionen muss gemäß den
Herstellervorgaben erfolgen. Diese Vorgaben sind entscheidend, um
sicherzustellen, dass alle Wartungsarbeiten fachgerecht und nach den
Standards des Herstellers durchgeführt werden. Nur so bleibt die
Garantie des Fahrzeugs erhalten. Es ist wichtig, dass Fahrzeugbesitzer
sich darüber im Klaren sind, dass die Nichteinhaltung dieser
Vorgaben zu einem Verlust der Garantieansprüche führen kann.
Für
viele Kunden
unbekannt: Der Klimaservice ist nicht im Umfang der Inspektion mit
enthalten. Und muss vom Kunden extra beauftragt werden.
''Sie müssen nicht mehr in die Vertragswerkstatt Sie dürfen mit Ihrem (Neu)-Fahrzeug auch in die freie Werkstatt'
Ihre Garantie bleibt auch
nach Reparatur und Wartung in der freien Werkstatt erhalten! Die Kfz
GVO regelt die Zusammenarbeit zwischen Hersteller, Autohaus und freier
Werkstatt.
Hartnäckig kusiert der Irrglaube, dass die Arbeit einer freien
Werkstatt während des Geltungszeitraums von Herstellergarantien
und -gewährleistungen zum Wegfall von Garantie-und
Gewährleistungsansprüchen von Kunden gegenüber dem
Automobilhersteller führt.
Wichtig für Sie: Freie
Werkstätten dürfen während der Garantiezeit an Neu-und
Gebrauchtwagen Inspektionen und Reparaturen leisten.Voraussetzung
dafür ist die Durchführung nach Herstellervorgaben. Damit wir
fachgerecht und nach Herstellervorgaben arbeiten können,
investieren wir viel Zeit und Geld in regelmäßige Mitarbeiterschulung und technische Informationen.
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