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Inspektion

car doctors inspektion

Wir verbauen nur Ersatzteile in Orginal-Qualität und Erstausrüster-Qualität!!!
Inspektion nach Herstellervorgabe!
Herstellergarantie bleibt in vollem Umfang erhalten!

Die regelmäßige Inspektion von Fahrzeugen ist ein entscheidender Aspekt der Fahrzeugwartung, der nicht nur die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs gewährleistet, sondern auch die Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung beeinflusst. In diesem Bericht werden die verschiedenen Arten von Inspektionen, die Bedeutung der Herstellervorgaben sowie die Auswirkungen auf die Garantie und Gewährleistung erläutert.

1. Arten der Inspektion

Es wird grundsätzlich zwischen kleinen und großen Inspektionen unterschieden. Die kleine Inspektion umfasst in der Regel grundlegende Wartungsarbeiten wie den Ölwechsel, die Überprüfung des Innenraumfilters, des Motors, des Abgassystems sowie der Elektrik und der Reifen. Diese Inspektion sollte regelmäßig durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs sicherzustellen.

Die große Inspektion hingegen ist deutlich umfangreicher und wird in der Regel alle zwei Jahre oder nach 15.000 bis 30.000 Kilometern fällig. Hierbei werden neben den bereits genannten Komponenten auch der Luftfilter, Kraftstofffilter, Zündkerzen und die Bremsflüssigkeit erneuert. Diese umfassende Wartung ist wichtig, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und die Lebensdauer des Fahrzeugs zu verlängern.

2. Herstellervorgaben

Die Durchführung der Inspektionen muss gemäß den Herstellervorgaben erfolgen. Diese Vorgaben sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Wartungsarbeiten fachgerecht und nach den Standards des Herstellers durchgeführt werden. Nur so bleibt die Garantie des Fahrzeugs erhalten. Es ist wichtig, dass Fahrzeugbesitzer sich darüber im Klaren sind, dass die Nichteinhaltung dieser Vorgaben zu einem Verlust der Garantieansprüche führen kann.

Für viele Kunden unbekannt: Der Klimaservice ist nicht im Umfang der Inspektion mit enthalten. Und muss vom Kunden extra beauftragt werden.

''Sie müssen nicht mehr in die Vertragswerkstatt Sie dürfen mit Ihrem (Neu)-Fahrzeug auch in die freie Werkstatt'

Ihre Garantie bleibt auch  nach Reparatur und Wartung in der freien Werkstatt erhalten! Die Kfz GVO regelt die Zusammenarbeit zwischen Hersteller, Autohaus und freier Werkstatt.
Hartnäckig kusiert der Irrglaube, dass die Arbeit einer freien Werkstatt während des Geltungszeitraums von Herstellergarantien und -gewährleistungen zum Wegfall von Garantie-und Gewährleistungsansprüchen von Kunden gegenüber dem Automobilhersteller führt.

Wichtig für Sie: Freie Werkstätten dürfen während der Garantiezeit an Neu-und Gebrauchtwagen Inspektionen und Reparaturen leisten.Voraussetzung dafür ist die Durchführung nach Herstellervorgaben. Damit wir fachgerecht und nach Herstellervorgaben arbeiten können, investieren wir viel Zeit und Geld in regelmäßige Mitarbeiterschulung und technische Informationen.


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